Lange Zusammenarbeit
Sie nehmen seit Jahren das gleiche Medikament, und haben nun ein Präparat der Firma Hennig Arzneimittel bekommen? Oder hat Ihnen Ihr Arzt eines unserer Präparate verschrieben? Das könnte an den so genannten Rabattverträgen liegen.
Was sind Rabattverträge?
Seit April 2007 haben die Krankenkassen die Möglichkeit, Verträge mit verschiedenen Arzneimittelanbietern abzuschließen. Diese Vertragsabschlüsse sollen es den Krankenkassen ermöglichen, die Arzneimittel möglichst günstig einzukaufen.
Wie sind Sie davon betroffen?
Hat Ihre Krankenkasse einen solchen Rabattvertrag über ein bestimmtes Medikament mit uns, der Firma Hennig Arzneimittel GmbH & Co. KG, abgeschlossen, so ist Ihr Apotheker laut Gesetz* verpflichtet, Ihnen unser Präparat auszuhändigen - auch wenn Sie zuvor ein Arzneimittel eines anderen Unternehmens eingenommen haben.
Was sind Ihre Vorteile?
Die Krankenkassen achten natürlich nicht nur auf den Preis der Arzneimittel, sondern auch auf die Qualität. Dadurch können bei gleichbleibender Qualität die Ausgaben der Krankenkassen gesenkt werden - das kann dazu beitragen, dass Sie weiterhin einen günstigen Beitragssatz für Ihre Krankenkasse zahlen.
Um welche Arzneimittel geht es?
Generell kann über alle Arzneimittel ein Rabattvertrag abgeschlossen werden. Sehr häufig sind aber nur die so genannten Generika betroffen. Dabei handelt es sich um patentfreie Arzneimittel, die die gleichen Inhaltsstoffe haben und von mehreren Unternehmen angeboten werden. Sie können in den meisten Fällen ohne Bedenken ausgetauscht werden.