Um zu Ihrem gewünschten Produkt zu gelangen, können Sie entweder den passenden Anwendungsbereich im Auswahlmenü anklicken oder im Freifeld den Wirkstoff, die achtstellige Pharmazentralnummer (PZN) oder den Produktnamen eingeben.
Apothekenexklusive Produkte finden Sie ausschließlich in der Apotheke. Sie werden nicht in Drogeriemärkten oder anderen Geschäften vertrieben. Bei apothekenexklusiven Produkten bekommen Kunden die Möglichkeit, durch eine Apothekerin / einen Apotheker eine gezielte, persönliche und fachkompetente Beratung zu erhalten. Auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt, kann die Apothekerin bzw. der Apotheker oder PTA Ihnen das passende Produkt anbieten.
Rezeptfreie, apothekenpflichtige Produkte können Sie eigenständig und ohne ärztliches Rezept in der Apotheke erwerben. Sie dürfen nicht außerhalb einer Apotheke angeboten werden.
Rezeptpflichtige Medikamente erhalten Sie nur gegen Vorlage eines vom Arzt ausgestellten Rezepts. Auf dem Rezept sind Ihre Krankenkasse sowie die Medikamente, die der Arzt Ihnen verordnet hat, vermerkt.
Die meisten Rezepte sind auf rotem bzw. rosa Papier gedruckt. Rote bzw. rosa Rezepte erhalten Patienten, die bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Die Kosten der Medikamente mit rotem bzw. rosa Rezept werden in der Regel von der Krankenkasse übernommen, bedürfen aber oftmals einer pauschalen Zuzahlung von 5-10 € (je nach Bundesland - Gültigkeit: 1 Monat bzw. 28-30 Tage nach Ausstellungsdatum).
Das blaue Rezept ist ein Privatrezept. Bei Kassenpatienten sind die Kosten der verordneten Produkte selbst zu tragen (z.B. Anti-Baby-Pille). Bei privat Versicherten gilt: Die entstandenen Kosten können eingereicht werden und werden je nach Krankenkasse anteilig oder zu 100 % erstattet. Das Rezept kann zuweilen auch andere Farben haben. (Gültigkeit: 3 Monate nach Ausstellungsdatum).
Ein grünes Rezept kann jeder erhalten und beinhaltet oftmals eine ergänzende Medikation zu Ihrer Krankheit (z. B. ein homöopathisches Präparat bei Schwindel im Alter). Die Kosten für die rezeptfreien Arzneimittel sind vom Patienten selbst zu tragen, können aber bei einigen Krankenkassen zur Erstattung / Teilerstattung eingereicht werden (Gültigkeit: Unbeschränkt). Eine Übersicht der Satzungsleistungen gesetzlicher Krankenkassen bezüglich der Erstattung rezeptfreier Arzneimittel finden Sie hier:
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Das weiße Rezept - auch T-Rezept genannt - erhalten Krankenversicherte, wenn sie einen der folgenden Wirkstoffe verordnet bekommen: Lenalidomid, Thalidomid und Pomalidomid (u. a. verordnet bei Krebsleiden). Die Wirkstoffe können bei schwangeren Frauen zu Fehlbildung des Embryos führen. (Gültigkeit: 6 Tage nach Ausstellungsdatum)
Auf gelben Rezepten werden Betäubungsmittel / starke Schmerzmittel verordnet (Gültigkeit: 7 Tage nach Ausstellungsdatum).