Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen der HENNIG ARZNEIMITTEL GmbH & Co. KG

Stand: Juni 2024

1. Geltungsbereich

1.1     Allen Angeboten und Aufträgen für Lieferungen und Leistungen der Hennig Arzneimittel GmbH & Co. KG (HENNIG ARZNEIMITTEL) mit Ausnahme der Auftragsherstellung liegen die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen der HENNIG ARZNEIMITTEL (diese AGB) zugrunde. Dies gilt auch, soweit bei laufenden Geschäftsbeziehungen eine Bezugnahme hierauf nicht mehr ausdrücklich erfolgt. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, soweit HENNIG ARZNEIMITTEL sie ausdrücklich schriftlich anerkennt. Dies gilt auch dann, wenn Hennig Arzneimittel die Lieferung in Kenntnis der AGB des Käufers vorbehaltlos ausführt.

1.2     Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern i.S.v. § 14 BGB, sofern der Vertrag zum Betrieb des Unternehmens gehört, sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen i.S.v. § 310 Abs. 1 BGB.

2. Angebote, Auftragsbestätigung

2.1     Alle von HENNIG ARZNEIMITTEL abgegebenen Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn der Auftrag ausgeführt wurde. HENNIG ARZNEIMITTEL behält sich insbesondere das Recht vor, Bestellungen nicht zu beliefern, sofern gesetzliche Gründe einer solchen Belieferung entgegenstehen.

2.3     Die in Leistungs- und Produktbeschreibungen, Prospekten, Anzeigen und sonstigen Informations- und Werbematerialien sowie anderen Unterlagen und Informationen, die dem Kunden im Rahmen des Angebots überlassen oder zugänglich gemacht werden, enthaltenen produktbeschreibenden Angaben stellen ohne ausdrückliche Kennzeichnung als solche keine Beschaffenheitsgarantien dar.

3. Preise, Lieferung

3.1     Es gelten die Preise nach der zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Preisliste oder, wenn dies für den Kunden günstiger ist, bei Lieferung gültigen Preise. Die angegebenen Preise gelten für Lieferungen ab Werk und ausschließlich innerhalb Deutschlands. Sie verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Preisberechnung für Arzneimittel erfolgt nach der geltenden AmPreisV, soweit diese anwendbar ist. Maßgeblich sind die Angaben in der Lauertaxe. Bei der Direktlieferung von Arzneimitteln an Apotheken erfolgt die Abgabe zum AEP.

3.2     Die angegebenen Preise verstehen sich vorbehaltlich nachfolgender Nr. 3.3 und 3.4 bei Lieferungen ab Werk als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie zuzüglich Verpackung, Versand-/ Frachtkosten und Transportversicherung.

3.3     Bei der Lieferung an Großhändler werden die ersten 5 Bestellungen pro Kalendermonat versand-/ frachtkostenfrei geliefert. Für jede weitere Lieferung innerhalb desselben Kalendermonats werden Verpackungs- sowie Versand-/ Frachtkosten gesondert berechnet.

3.4     Die Direktlieferung an Apotheken erfolgt erst ab einem Mindestbestellwert von Euro 100,00 frei Haus. Ein gegebenenfalls individuell vereinbarter Mindestbestellwert ist zu beachten.

4. Zahlungsbedingungen

4.1     Rechnungen von HENNIG ARZNEIMITTEL sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar.

4.2     Der Kunde kommt in Zahlungsverzug, wenn er auf eine nach Fälligkeit erfolgende Mahnung nicht leistet. Spätestens tritt der Verzug auch ohne Mahnung 30 Tage nach Fälligkeit und Rechnungszugang ein. Im Falle des Zahlungsverzugs ist HENNIG ARZNEIMITTEL zur Geltendmachung von Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Verzugszinssatzes ab Verzugsbeginn berechtigt. Der Nachweis eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

4.3     Im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden ist HENNIG ARZNEIMITTEL unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte berechtigt, ohne vorherige Ankündigung ein Zurückbehaltungsrecht für sämtliche noch ausstehenden Lieferungen und Leistungen auszuüben oder insoweit Vorauszahlung bzw. Sicherheitsleistung zu verlangen. Gleiches gilt, wenn HENNIG ARZNEIMITTEL nach Auftragsannahme Tatsachen bekannt werden, die begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden aufkommen lassen.

4.5     Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Forderungen von HENNIG ARZNEIMITTEL mit Gegenansprüchen aufzurechnen, soweit die Gegenansprüche nicht ausdrücklich von HENNIG ARZNEIMITTEL anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif oder unbestritten ist. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen Teilleistungen nach § 320 Abs. 2 BGB steht dem Kunden nicht zu.

5. Gefahrübergang, Liefer- und Leistungstermine

5.1     Bei Warenlieferungen geht die Gefahr des zufälligen Übergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über, sobald die Ware das Lager von HENNIG ARZNEIMITTEL verlässt, im Falle der vereinbarten Abholung durch den Kunden mit der Anzeige der Abholbereitschaft. Der Versand erfolgt stets auf Gefahr des Kunden. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, bestimmt HENNIG ARZNEIMITTEL die Art des Versands. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrückliche Weisung des Kunden und auf seine Kosten abgeschlossen. Verzögert sich der Versand in Folge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über. HENNIG ARZNEIMITTEL ist jedoch bereit, in diesem Fall auf Kosten des Kunden die Versicherungen zu bewirken, die dieser verlangt.

5.2     Unverschuldete Betriebsstörungen (Materialmangel, Streiks) und andere Ereignisse höherer Gewalt sowie nicht rechtzeitige Selbstbelieferung befreien HENNIG ARZNEIMITTEL für die Dauer des Fortbestehens des Hindernisses von der Leistungspflicht. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei Vorlieferanten eintreten. Soweit HENNIG ARZNEIMITTEL von der Leistungsverpflichtung frei wird, gewährt HENNIG ARZNEIMITTEL etwa erbrachte Vorleistungen des Kunden zurück. Darüberhinausgehende Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

5.3     Teillieferungen und -leistungen sind in zumutbarem Umfang zulässig.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1     Bei Warenlieferungen bleibt die gelieferte Ware bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden entstandener Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, Eigentum von HENNIG ARZNEIMITTEL. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die jeweilige Saldoforderung von HENNIG ARZNEIMITTEL.

6.2     Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, drohender Zahlungseinstellung, im Fall unbefriedigender Auskunft über die Zahlungsfähigkeit bzw. Vermögenslage des Bestellers, wenn Zwangsvollstreckungen oder Wechselproteste gegen ihn vorkommen, sowie bei Vorliegen eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögens des Kunden ist HENNIG ARZNEIMITTEL berechtigt, die gelieferte Ware zurückzunehmen. Dies gilt im Fall des Zahlungsverzugs nur, wenn zuvor erfolglos eine Frist zur Zahlung gesetzt worden ist oder eine solche nicht erforderlich ist. Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Die Rücknahme bzw. Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes erfordert keinen Rücktritt vom Vertrag durch HENNIG ARZNEIMITTEL. In diesen Handlungen oder der Pfändung der gelieferten Ware durch HENNIG ARZNEIMITTEL liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, HENNIG ARZNEIMITTEL hätte dies ausdrücklich schriftlich erklärt. HENNIG ARZNEIMITTEL ist nach Rücknahme der gelieferten Ware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

6.3     Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware pfleglich zu behandeln und auf Verlangen von HENNIG ARZNEIMITTEL für die Dauer des Eigentumsvorbehalts ausreichend gegen Schäden zu versichern. Ansprüche gegen die Versicherung tritt der Kunde bereits jetzt an HENNIG ARZNEIMITTEL ab. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde HENNIG ARZNEIMITTEL unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit HENNIG ARZNEIMITTEL ihre Eigentumsrechte geltend machen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, HENNIG ARZNEIMITTEL die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zur Durchsetzung der Eigentumsrechte von HENNIG ARZNEIMITTEL zu erstatten, haftet der Kunde für den HENNIG ARZNEIMITTEL entstandenen Ausfall. Dies gilt jedenfalls bei erfolgreicher Durchsetzung der Eigentumsrechte.

6.4     Der Kunde darf im Eigentum von HENNIG ARZNEIMITTEL stehende Ware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Bedingungen veräußern; dies gilt jedoch nur, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Kunde HENNIG ARZNEIMITTEL schon jetzt im Voraus die gegen seine Abnehmer oder Dritte entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswerts (inkl. Umsatzsteuer) von HENNIG ARZNEIMITTEL zuzüglich eines Sicherungszuschlags von 10 % ab. HENNIG ARZNEIMITTEL nimmt die Abtretungen hiermit an.

6.5     Der Kunde ist berechtigt, die nach vorstehender Nr. 6.4 an HENNIG ARZNEIMITTEL abgetretenen Forderungen bis zu dem jederzeit zulässigen Widerruf von HENNIG ARZNEIMITTEL einzuziehen. HENNIG ARZNEIMITTEL wird von diesem Widerrufsrecht nur aus wichtigem Grund Gebrauch machen. Auf Verlangen ist der Kunde verpflichtet, die Drittschuldner von der Abtretung an HENNIG ARZNEIMITTEL zu unter-richten und HENNIG ARZNEIMITTEL die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu verschaffen.

6.6     Der Kunde darf die im Eigentum von HENNIG ARZNEIMITTEL stehende Vorbehaltsware nicht an Dritte als Sicherheit übereignen oder verpfänden, die Forderungen aus der Weiterveräußerung weder an Dritte abtreten oder mit ihnen aufrechnen noch mit seinen Abnehmern bezüglich dieser Forderungen ein Abtretungsverbot vereinbaren. Im Falle einer Globalzession durch den Kunden sind die an HENNIG ARZNEIMITTEL abgetretenen Forderungen ausdrücklich auszunehmen.

6.7     Übersteigt der Wert der für HENNIG ARZNEIMITTEL bestehenden Sicherheiten die Forderungen von HENNIG ARZNEIMITTEL gegenüber dem Kunden insgesamt um mehr als 10 %, so ist HENNIG ARZNEIMITTEL auf Verlangen des Kunden zur Freigabe der diese Grenze übersteigenden Sicherheiten verpflichtet, wobei die Auswahl der freizugebenden Gegenstände im einzelnen HENNIG ARZNEIMITTEL obliegt.

7. Keine Rückgabe oder Umtausch

7.1 Vertragsgemäß gelieferte Ware wird aus Gründen der Produkt- und Arzneimittelsicherheit nicht zurückgenommen oder umgetauscht.

7.2 Sendet der Kunde Ware unaufgefordert an HENNIG ARZNEIMITTEL zurück, behält sich HENNIG ARZNEIMITTEL vor, diese Ware ohne Ankündigung ersatzlos zu vernichten.

8. Mängel

8.1     Bei äußerlich an der Verpackung einer Lieferung erkennbaren Schäden hat der Kunde vor Annahme der Lieferung die schriftliche Bestätigung der erkennbaren Mängel durch die Post oder das ausführende Transportunternehmen zu veranlassen. Bei Schäden an der Ware, die nicht schon äußerlich bei der Lieferung zu erkennen sind, jedoch vom Transport herrühren können, hat der Kunde unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von drei Werktagen, schriftlich Anzeige bei der Post bzw. dem jeweiligen Transportunternehmen zu machen und die schriftliche Aufnahme des Tatbestandes zu verlangen.

Hierbei sind Werktage i. S. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen alle Tage außer Sonn- und Feiertagen. Kommt der Kunde diesen Verpflichtungen nicht nach, sind Ansprüche gegen HENNIG ARZNEIMITTEL auf Schadens- oder Aufwendungsersatz wegen Mängeln der gelieferten Ware ausgeschlossen, soweit jene nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen oder sofern nicht HENNIG ARZNEIMITTEL schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, sowie in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

8.2     Der Kunde hat Lieferungen unverzüglich nach Empfang sorgfältig zu prüfen und eventuelle Mängelrügen unverzüglich, spätestens jedoch sieben Werktage nach Empfang, bei versteckten Mängeln sieben Werktage nach Erkennbarkeit, schriftlich bei HENNIG ARZNEIMITTEL geltend zu machen.

8.3     Im Falle rechtzeitig gerügter Mängel des Liefergegenstands hat der Kunde zunächst nach Wahl von HENNIG ARZNEIMITTEL Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die hierzu notwendigen Aufwendungen, wie z.B. Lohn-, Material-, Transport- und Wegekosten, trägt HENNIG ARZNEIMITTEL nur, soweit diese Aufwendungen sich nicht dadurch erhöhen, dass der Liefergegenstand nachträglich an einen anderen Ort als den vereinbarten Lieferort verbracht wurde, es sei denn, diese Verbringung entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch. Ersetzte Ware wird das Eigentum von HENNIG ARZNEIMITTEL und ist an HENNIG ARZNEIMITTEL zurückzugeben.

8.4     Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für sämtliche Ansprüche aus Sach-  und Rechtsmängeln 12 Monate ab Ablieferung, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen und auch nicht zu einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit führen. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz zwingend eine längere Verjährungsfrist vorschreibt.

8.5     Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen des Kunden nur dann in einem Umfang zurückgehalten werden, der in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln steht und wenn die Ansprüche des Kunden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Erfolgt die Mängelrüge zu Unrecht, ist HENNIG ARZNEIMITTEL berechtigt, die HENNIG ARZNEIMITTEL entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen.

9. Haftung

9.1     Vorbehaltlich der Regelungen in Nr. 8.2 haftet HENNIG ARZNEIMITTEL nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen oder sofern HENNIG ARZNEIMITTEL schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, sowie in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

9.2     Soweit HENNIG ARZNEIMITTEL keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung und keine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit angelastet wird, verjähren Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche in zwölf Monaten im Falle einer vermeintlichen Vertragsverletzung und ist die Schadensersatzhaftung der Höhe nach auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Zusätzlich sind Aufwendungsersatzansprüche des Kunden in allen Fällen höchstens beschränkt auf das Interesse, welches dieser an der Erfüllung des Vertrags hat.

9.3     Eine weitergehende Haftung auf Schadens- oder Aufwendungsersatz, als in diesen AGB vorgesehen, ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Die zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

9.4     Soweit nach diesen AGB die Haftung von HENNIG ARZNEIMITTEL ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die Haftung der Organe von HENNIG ARZNEIMITTEL und von Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, insbesondere von Mitarbeitern.

10. Weiterverkauf

10.1   Der Weiterverkauf gelieferter Arzneimittel und Nicht-Arzneimittel ist nur in der Originalverpackung samt originaler Packungsbeilage von HENNIG ARZNEIMITTEL gestattet.

10.2   Der Weiterverkauf gelieferter Arzneimittel und Nicht-Arzneimittel ins Ausland, einschließlich der Freihafengebiete, ist, soweit dem nicht zwingendes Recht entgegensteht, nicht gestattet.

11. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

11.1 Auf die Rechtsbeziehungen zu den Kunden von HENNIG ARZNEIMITTEL findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Vorschriften des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts Anwendung.

11.2 Ausschließlicher Erfüllungsort für beide Vertragsteile ist Flörsheim am Main. Ausschließlicher Gerichtstand ist Wiesbaden. HENNIG ARZNEIMITTEL ist jedoch auch berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

11.3 Sollte eine Bestimmung des zwischen HENNIG ARZNEIMITTEL und dem Kunden geschlossenen Vertrages einschließlich dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag einschließlich dieser AGB in seinen übrigen Teilen wirksam und verbindlich.

Hennig Arzneimittel GmbH & Co. KG, Flörsheim am Main